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Zahlungsverkehr mit IBAN und BIC: Was Bankkunden jetzt wissen müssen

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Der Zahlungsverkehr mit IBAN und BIC steht seit diesem Jahr auf dem Programm und vor allem Geschäftskunden sind davon betroffen. Jedoch müssen auch Bankkunden die etwas ins Ausland überweisen, einige Regeln beachten. Der Zahlungsverkehr wird ein wenig erschwert, jedoch ist es für jeden leicht zu bewerkstelligen, ist man erst einmal damit vertraut.

Was bedeutet Sepa, BIC und IBAN?

Hinter Sepa steckt der einheitliche Zahlungsraum mit insgesamt 33 Ländern. Der Zahlungsverkehr mit BIC steht für Bank Identifier Code und ist nichts anderes als der neue Bankcode. Dieser ist seit dem 1. Februar 2014 gültig. Der Zahlungsverkehr mit IBAN bedeutet International Bank Account Number. Diese muss derzeit nur bei Auslandsüberweisungen genutzt werden, jedoch bald auch innerhalb Deutschlands. Die Zahlen setzen sich hier aus der Kontonummer und der Bankleitzahl zusammen. Die IBAN hat 22 Stellen und kann in vielen anderen Ländern auch noch viel länger sein. Dies können die Staaten allerdings selbst entscheiden.

Wo stehen IBAN und BIC?

Bereits seit dem Jahr 2003 stehen diese Codes auf den Kontoauszügen und auch auf den EC-Karten. Wer noch nicht nachgesehen hat, einfach mal umschauen. Allerdings stehen die Codes noch nicht auf allen Karten. Wer sich nicht sicher ist, einfach bei der Bank nachfragen. Diese helfen sehr schnell weiter.

Was wird sich in Deutschland ändern?

Es muss sich nicht nur an die neuen Codes gewöhnt werden, auch die Bezeichnungen werden sich ändern. Eine Einzugsermächtigung wird den Namen Sepa-Mandat tragen und ist mit einer extra Nummer versehen. Zukünftig müssen die Sepa-Mandate extra mitgeteilt werden, sonst darf niemand mehr etwas vom Konto abziehen. Die Sicherheit ist somit deutlich erhöht.

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Muss man jetzt schon Daueraufträge ändern?

Nein. Die Banken übernehmen diese Aufgabe und als Verbraucher braucht man absolut nichts zu machen. Die Banken haben somit die komplette Verantwortung und übernehmen auch die Haftung, sollte etwas nicht funktionieren. Jeder Kunde bekommt bezüglich der Umstellung noch genauere Angaben per Post von der Hausbank zugeschickt.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Die gibt es. Privatkunden können noch bis zum 1. Februar 2016 anhand normaler Kontonummern überweisen. Bis dahin passiert erst einmal gar nichts. Anders ist dies bei Geschäftskunden. Diese müssen bereits jetzt so gut es geht ihre Angaben in den jeweiligen Codes auf Rechnungen drucken. Einige Banken übernehmen die Überwandlung der Kontonummern in Codes, jedoch kann dies mit Kosten verbunden sein. Darüber sollte man sich vielleicht vorab informieren, sollte man Geschäftskunde sein.

Wie kann einem Zahlendreher vorgebeugt werden?

Sollte es einen Zahlendreher geben, wird die Überweisung nicht ausgeführt werden. So können die Daten ohne weiteres einfach wieder geändert werden und es muss kein Verlust verbucht werden. Die Prüfziffern der Codes sorgen außerdem dafür, dass künftig keine Zahlungen mehr auf ein falsches Konto überwiesen werden. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es dafür allerdings nicht. Werden diese Tipps berücksichtigt, dann wird man sich garantiert schnell an die neuen Codes gewöhnen.

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