Der Frage nach der Pfändungsmöglichkeit für das Arbeitseinkommen, geht die Frage: „Welche Einnahmen werden als Arbeitseinkommen verstanden?“ voraus. Als Arbeitseinkommen werden alle Arbeits- und Dienstlöhne,
Wer früher mit einer Kontopfändung zu tun hatte, hatte es schwer. Ohne Gerichtsbeschluss gab es nur Zugriff auf Sozialleistungen, Freibeträge mussten erst umständlich beantragt werden